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Klienteninformation


Meine Arbeit ist kein Ersatz für medizinische oder psychiatrische Behandlung.
Bitte klären Sie deren Notwendigkeit ggf. mit einem Arzt Ihres Vertrauens.

Die von mir angebotene heilkundliche Psychotherapie findet auf der Basis des Heilpraktikergesetzes statt. Als Heilpraktikerin für Psychotherapie werden meine Leistungen in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Private Krankenkassen bzw. Zusatzversicherungen erstatten meistens einen Teil der Behandlungskosten. Genaueres erfahren Sie von Ihrer Krankenkasse.

Der Gang zum Heilpraktiker bedingt häufig die Entscheidung "will bzw. kann ich mir das leisten?"

Es gibt allerdings gute Gründe für eine bewusste Entscheidung zur Behandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie:

Ein Patient mit nachweisbarem Therapiebedarf hat einen gesetzlich geregelten Anspruch auf therapeutische Versorgung in einem zumutbaren Zeitraum und in zumutbarer Entfernung zum Wohnort. Was dabei zumutbar ist, hängt von der Interpretation der einzelnen Krankenkassen ab, üblich sind bis zu 3 Monate.
Wenn in diesem Zeitraum nachweisbar kein kassenzugelassener Therapeut zur Verfügung steht, können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie im Rahmen einer Einzelfallentscheidung (Ausnahmeregelung ohne Anspruch auf Bewilligung weiterer Stunden) auch eine Therapie bei einem Psychologischen Behandler ohne Kassenzulassung bezahlt.

In jedem Fall ist es gut, wenn dem Patienten eine Notwendigkeitsbescheinigung von seinem Psychiater, Hausarzt oder einer Klinik vorliegt, so dass der Therapiebedarf offiziell festgestellt ist. Sie müssen auch nachweisen, dass Sie bei keinem Vertrags-Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz bekommen können.

Wird die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage durchgeführt, erhalten Sie als Patient die Rechnung des Behandlers und reichen diese bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Die Krankenkasse erstattet den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise in Abhängigkeit von ihren Gebührensätzen und dem Honorar, das Sie mit dem Therapeuten vereinbart haben. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Krankenkasse darauf anzusprechen.